Kanzlei Janiec & Janiec - Steuerberater / vereid. Buchbrüfer Kanzlei Janiec & Janiec - Steuerberater / vereid. Buchbrüfer Kanzlei Janiec & Janiec - Steuerberater / vereid. Buchbrüfer
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Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung:

  • Ihre Lohnsteuerkarte(n) sowie ggf. die Ihres Ehegatten
  • Steuerfreistellungsbescheinigungen für Aushilfsbeschäftigungen
  • Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen (Bausparen, Investmentfonts o.ä.)
  • Für Zeiten ohne Beschäftigung:
    • bei Arbeitslosigkeit: Entgeltbescheinigung, Zwischenbescheinigung, Aufhebungsbescheid
    • bei Krankheit: Krankengeldbescheid, Übergangsgeldbescheid etc.
    • bei Unterhaltsempfang: Erklärung der leistenden Personen
    • bei Rentenbezug: Rentenbescheide
    • bei sonstigen Gründen: Nachweise über Auslandsaufenthalte etc.
  • Fahrtkosten Nachweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Stellen Sie bitte die genauen Entfernungskilometer, d.h. die Kilometer für eine einfache Fahrt zwischen beiden Orten fest.) Falls Sie Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit hatten, so fügen Sie bitte Belege über die Kosten bei.
  • Tabellarische Aufstellung über Reiseziele und Einsatzorte (z.B. Baustellen) mit km-Angaben und Übernachtungsbelege sowie Bescheinigung des Arbeitgebers über gezahlte Auslösungen und Zuschüsse für Familienheimfahrten in Fällen der doppelten Haushaltsführung bzw. bei Reisekostenvergütungen.
  • Bescheinigung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber, wenn Sie bei ständig wechselnden Einsatzstellen mindestens 8 Stunden, mindestens 14 Stunden, min­destens 24 Stunden von der Firma abwesend waren, wenn Sie als Berufskraftfahrer mindestens 8 Stunden, mindestens 14 Stunden, mindestens 24 Stunden von der Firma abwesend waren.
    • Nachweis über gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften usw.)
    • Belege für Computer, Berufsbekleidung, Werkzeuge, Fachliteratur, Fortbildungs- und Ausbildungskurse.
  • Policen oder Quittungen über alle persönlichen Versicherungen (Krankenversicherung, Sterbekasse, Unfall- oder Lebensversicherung, Aussteuer-, private Haftpflicht- und Kfz-Versicherung, Pflegeversicherung; NICHT: Rechtsschutz oder Haurat, Ausnahme bei Arbeitszimmer und Berufsrechtsschutz).
  • Schulgeldzahlungen für Ihre Kinder.
  • Beleg über Steuerberatungskosten (Mitgliedsbeiträge zum Lohnsteuerhilfeverein oder Rechnung des Steuerberaters).
  • Unterhalt an Angehörige im Ausland. Der Nachweis der Unterstützungsbedürftigkeit muss durch eine Unterhaltsbescheinigung erbracht werden.
  • Spendenquittung für gemeinnützige oder kirchliche Organisationen, sowie Belege über Beiträge und Spenden für Parteien.
  • Abschließend ist noch unbedingt zu beachten, dass bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich sind.
  • Bei Familienstandsänderungen: Kopien von Urkunden (z. B. Heiratsurkunde), bei Trennung vom Ehegatten - genaues Datum, Geburtsurkunde, falls ein Kind geboren wurde und Sie die Steuerkarte noch nicht haben ändern lassen, Kinder, die nicht im Haushalt leben - eine Lebensbescheinigung der Gemeinde, in der das Kind gemeldet ist, Pflegekinder - Nachweis über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung und den geleisteten Unterhalt.
  • Kinder, über 18 Jahre: Nachweise über Ausbildung, freiwilliges soziales Jahr, Unterbrechung der Ausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst oder wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann (z. B. Lehrvertrag, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung). Falls das Kind eigene Einkünfte haben sollte (z. B. Rente, Arbeitslohn, Bafög), sind diese nachzuweisen.
  • Nachweis über Körperbehinderung auch für Kinder, für die Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht (Bescheid oder Ausweis vom Versorgungsamt).
  • Nachweis über die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.
  • Bei Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ist dessen Einverständ­niserklärung auf dem amtlichen Vordruck "Anlage U" notwendig.
  • Pflegepauschbetrag wegen Pflege einer ständig hilflosen Person. Nachweis kann durch Schwerbeschä­digtenausweis (Merkzeichen "H" oder Pflegestufe III) erbracht werden.
  • Krankheitskostenbelege, soweit Sie diese Kosten selbst getragen haben, für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker sowie Fahrtkosten und dergleichen einschließlich Nachweis über Zuschüsse Ihrer Krankenkasse.
  • Scheidungskosten, auch Kosten zur Regelung des Unterhalts bzw. Vermögenswerte.
  • Unterhalt an Angehörige in Deutschland. Bitte nachweisen, dass die Angehörigen unterhaltsbedürftig sind (Kopie der Steuerkarte(n), Rentenbescheide(e), Entgeltbescheid(e) des Arbeitsamtes).
  • Bei Förderung und Vermietung von Wohnungen und Häusern: Kaufvertrag, Baukostenaufstellung aller Handwerksrechnungen, Notar-, Gerichts- und Maklerkosten, Schuldzinsen und Disagio, (Kontojahresauszüge/Kreditverträge), Nachweise über alle anderen Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung der Immobilie (Inserate, Fahrtkosten), Mietvertrag und Nachweis über Werbungskosten.

Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließen, weshalb Sie Details bitte mit uns absprechen. Weiterhin fügen Sie den Unterlagen bitte die Steuererklärung und die Steuerbescheide des Vorjahres bei.



PDF-Datei Checkliste zur Einkommenssteuer
Datum: Tuesday, 28-Jul-2009 00:00:00 CEST
Größe: 33K


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© Janiec & Janiec – StB / vBP – Stand: 12.06.2018