Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung:
- Ihre Lohnsteuerkarte(n) sowie ggf. die Ihres Ehegatten
- Steuerfreistellungsbescheinigungen für Aushilfsbeschäftigungen
- Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen (Bausparen, Investmentfonts o.ä.)
- Für Zeiten ohne Beschäftigung:
- bei Arbeitslosigkeit: Entgeltbescheinigung, Zwischenbescheinigung, Aufhebungsbescheid
- bei Krankheit: Krankengeldbescheid, Übergangsgeldbescheid etc.
- bei Unterhaltsempfang: Erklärung der leistenden Personen
- bei Rentenbezug: Rentenbescheide
- bei sonstigen Gründen: Nachweise über Auslandsaufenthalte etc.
- Fahrtkosten Nachweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
(Stellen Sie bitte die genauen Entfernungskilometer, d.h. die Kilometer
für eine einfache Fahrt zwischen beiden Orten fest.) Falls Sie Unfälle
auf dem Weg zur oder von der Arbeit hatten, so fügen Sie bitte Belege
über die Kosten bei.
- Tabellarische Aufstellung über Reiseziele und Einsatzorte (z.B. Baustellen)
mit km-Angaben und Übernachtungsbelege sowie Bescheinigung des Arbeitgebers
über gezahlte Auslösungen und Zuschüsse für Familienheimfahrten in Fällen
der doppelten Haushaltsführung bzw. bei Reisekostenvergütungen.
- Bescheinigung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber, wenn Sie bei ständig wechselnden
Einsatzstellen mindestens 8 Stunden, mindestens 14 Stunden, mindestens 24 Stunden
von der Firma abwesend waren, wenn Sie als Berufskraftfahrer mindestens 8 Stunden,
mindestens 14 Stunden, mindestens 24 Stunden von der Firma abwesend waren.
- Nachweis über gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften usw.)
- Belege für Computer, Berufsbekleidung, Werkzeuge, Fachliteratur, Fortbildungs- und Ausbildungskurse.
- Policen oder Quittungen über alle persönlichen Versicherungen
(Krankenversicherung, Sterbekasse, Unfall- oder Lebensversicherung,
Aussteuer-, private Haftpflicht- und Kfz-Versicherung, Pflegeversicherung;
NICHT: Rechtsschutz oder Haurat, Ausnahme bei Arbeitszimmer und Berufsrechtsschutz).
- Schulgeldzahlungen für Ihre Kinder.
- Beleg über Steuerberatungskosten (Mitgliedsbeiträge zum Lohnsteuerhilfeverein
oder Rechnung des Steuerberaters).
- Unterhalt an Angehörige im Ausland. Der Nachweis der Unterstützungsbedürftigkeit
muss durch eine Unterhaltsbescheinigung erbracht werden.
- Spendenquittung für gemeinnützige oder kirchliche Organisationen,
sowie Belege über Beiträge und Spenden für Parteien.
- Abschließend ist noch unbedingt zu beachten, dass bei der gemeinsamen
Einkommensteuererklärung die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich sind.
- Bei Familienstandsänderungen: Kopien von Urkunden (z. B. Heiratsurkunde), bei
Trennung vom Ehegatten - genaues Datum, Geburtsurkunde, falls ein Kind geboren
wurde und Sie die Steuerkarte noch nicht haben ändern lassen, Kinder, die nicht
im Haushalt leben - eine Lebensbescheinigung der Gemeinde, in der das Kind
gemeldet ist, Pflegekinder - Nachweis über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung
und den geleisteten Unterhalt.
- Kinder, über 18 Jahre: Nachweise über Ausbildung, freiwilliges soziales Jahr,
Unterbrechung der Ausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst oder wenn eine
Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann
(z. B. Lehrvertrag, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung). Falls das Kind
eigene Einkünfte haben sollte (z. B. Rente, Arbeitslohn, Bafög), sind diese
nachzuweisen.
- Nachweis über Körperbehinderung auch für Kinder, für die Anspruch auf
Kinderfreibetrag besteht (Bescheid oder Ausweis vom Versorgungsamt).
- Nachweis über die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.
- Bei Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen
Ehegatten ist dessen Einverständniserklärung auf dem amtlichen Vordruck
"Anlage U" notwendig.
- Pflegepauschbetrag wegen Pflege einer ständig hilflosen Person.
Nachweis kann durch Schwerbeschädigtenausweis (Merkzeichen "H" oder
Pflegestufe III) erbracht werden.
- Krankheitskostenbelege, soweit Sie diese Kosten selbst getragen haben,
für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker sowie Fahrtkosten und dergleichen
einschließlich Nachweis über Zuschüsse Ihrer Krankenkasse.
- Scheidungskosten, auch Kosten zur Regelung des Unterhalts bzw. Vermögenswerte.
- Unterhalt an Angehörige in Deutschland. Bitte nachweisen, dass die
Angehörigen unterhaltsbedürftig sind (Kopie der Steuerkarte(n),
Rentenbescheide(e), Entgeltbescheid(e) des Arbeitsamtes).
- Bei Förderung und Vermietung von Wohnungen und Häusern: Kaufvertrag,
Baukostenaufstellung aller Handwerksrechnungen, Notar-, Gerichts- und
Maklerkosten, Schuldzinsen und Disagio, (Kontojahresauszüge/Kreditverträge),
Nachweise über alle anderen Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung der
Immobilie (Inserate, Fahrtkosten), Mietvertrag und Nachweis über Werbungskosten.
Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließen, weshalb Sie Details bitte mit
uns absprechen. Weiterhin fügen Sie den Unterlagen bitte die Steuererklärung
und die Steuerbescheide des Vorjahres bei.
Checkliste zur Einkommenssteuer
Datum: Tuesday, 28-Jul-2009 00:00:00 CEST
Größe: 33K
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© Janiec & Janiec – StB / vBP – Stand: 12.06.2018
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