UStID-PrüfungSie können mit dieser Abfrage die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen, wobei es sich nur um eine so genannte einfache Bestätigungsabfrage handelt. Die Ihnen im Rahmen des § 6a Abs. 4 UStG obliegende Sorgfaltspflicht kann durch eine einfache Bestätigungsanfrage nicht ausreichend erfüllt werden. Eine qualifizierte Anfrage mit Angaben zu Name, Ort, Postleitzahl und Straße ist hier nicht möglich. Solche Anfragen richten Sie bitte schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis. Details über den Aufbau der Ust-IdNr. erfahren Sie auf diesen Seiten des Bundesamtes für Finanzen. Zentralstelle Umsatzsteuer- Kontrollverfahren Bundesamt für Finanzen Telefon: Zentrale: (06831) 456-0 E-Mail: poststelle-zu@bff-online.de © Janiec & Janiec – StB / vBP – Stand: 12.06.2018 |