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Rechnungswesen Compact

Das Programm Rechnungswesen compact ermöglicht die Abwicklung der Finanzbuchführung im Unternehmen und bietet Grundfunktionen der Offenen-Posten-Buchführung. Der Funktionsumfang ist auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen zugeschnitten.

Mit Rechnungswesen compact verfügen Sie über ein Finanzbuchführungssystem in bewährter DATEV-Qualität. DATEV gewährleistet die Aktualität des Programms, nicht zuletzt im Hinblick auf gesetzliche Änderungen.

Von der Einrichtung der Buchführung bis zur Kontrolle der monatlichen Ergebnisse und einer darauf aufbauenden betriebswirtschaftlichen Beratung unterstützt wir Sie. Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich stützen.

Und Sie profitieren auch von der einfachen Datenweitergabe an unsere Kanzlei und umgekehrt. Sie können einen bisher in der Kanzlei geführten Datenbestand nach Rechnungswesen compact übernehmen und später wieder zurückspielen, z. B. für den Jahresabschluss.

Denkbar einfach ist die Installation: Sie installieren Rechnungswesen compact von einer eigenständigen Programm-CD und können es dann maximal 30 Tage kostenlos testen. Für die zeitlich unbeschränkte Nutzung ist lediglich eine Freischaltung mittels Registrierungscode notwendig.

Im Lieferumfang ist ein Lernprogramm enthalten. Es ermöglicht Ihnen die zügige Einarbeitung. Darüber hinaus gibt der im Programm enthaltene Musterdatenbestand die Möglichkeit zum Üben.

Rechnungswesen compact bietet Ihnen u. a. folgende Leistungen:

  • Durchgängige Abwicklung der Finanzbuchführung
  • Grundfunktionen der Offenen-Posten-Buchführung
  • Als Auswertungen stehen zur Verfügung:
    • Primanota
    • Journal
    • FIBU- und OPOS-Konten
    • Offene-Posten-Liste
    • Kassenbericht
    • Summen- und Saldenliste
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
    • Umsatzsteuer-Auswertungen
    • EU-Auswertungen
  • Problemloser Datenaustausch mittels Datensicherung zwischen Rechnungswesen compact und Kanzlei-Rechnungswesen
  • Zusätzliche Sicherungsmöglichkeit im DATEV-Rechenzentrum über unsere Kanzlei

Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten Sie Ihnen gerne und nennen Ihnen auch die anfallenden Gebühren für die Software.


© Janiec & Janiec – StB / vBP – Stand: 12.06.2018