Kanzlei Janiec & Janiec - Steuerberater / vereid. Buchbrüfer Kanzlei Janiec & Janiec - Steuerberater / vereid. Buchbrüfer Kanzlei Janiec & Janiec - Steuerberater / vereid. Buchbrüfer
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Leistungen allgemein: beraten, prüfen und vertreten

Wir bieten Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, bei der Durchsetzung von Rechten, bei privaten und betrieblichen Entscheidungen und hinsichtlich bestimmter gesetzlicher und freiwilliger Prüfungen fachlichen Rat und Hilfe.

In unserer Berufsausübung sind wir aufgrund gesetzlicher Regelungen unabhängig, eigenverantwortlich und zur Gewissenhaftigkeit verpflichtet. Bei allen Tätigkeiten haben wir die Regelungen der Berufsordnung und des Steuerberatungsgesetzes zu beachten und unterliegen einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer und die Berufsgerichte. Zu Schutze der Mandanten sind wir verpflichtet eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen und dürfen Gebühren grundsätzlich nur entsprechend der Regelungen der Steuerberatergebührenordnung verlangen.

Unsere Tätigkeit bieten wir branchenübergreifend an und wir vertreten die Interessen unsere Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung, den Finanzgerichten, den Sozialversicherungsträgern, sonstigen Behörden und Banken.

Wie Sie der nebenstehenden Illustration entnehmen können, gliedert sich unser Tätigkeit in drei "große" Bereiche auf. Wir betrachten die Bereiche aber als eng miteinander verwoben, denn die enge Verknüpfung der Teilbereiche lässt eine getrennte Betrachtung nicht zu. Unser Ziel ist es daher, Ihnen eine ganzheitliche Beratung anzubieten, die alle wesentlichen Aspekte betrachtet und sinnvoll in eine Gesamtlösung einbindet.

Workflow

Neben den drei klassischen Tätigkeitsbereichen, der Erfüllung steuerlicher Pflichten, der Durchsetzung von Rechten und der Unterstützung von Entscheidungen zählen zu den so genannten vereinbaren Tätigkeiten folgende Aufgaben:

  • Treuhänder
  • Vermögens-, Grundstücks- oder Hausverwalter
  • Beirat oder Aufsichtsrat
  • Vormund bzw. Betreuer
  • Insolvenzverwalter
  • Schiedsrichter
  • Sachverständiger
  • Gutachter

Außerdem übernehmen wir auch gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen, wie z.B.:

  • Gründungsprüfungen
  • freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
  • Sonderprüfungen nach § 142 ff AktG
  • Plausibilitätsprüfungen im Hinblick auf § 18 KWG
  • Prüfungen nach § 16 der Makler und Bauträgerverordnung

Im Rahmen der von uns laufend für die Mandanten durchgeführten betriebswirtschaftlichen Beratung sind wir sehr stark im Bereich der Unternehmens-, Existenzgründungs- und Sanierungsberatung tätig und verfügen daher über die notwendigen fachlichen und methodischen Kenntnisse, um Beratungsvorhaben erfolgreich abzuwickeln.

Auf diesen Seiten können wir Ihnen nur einen kleinen Eindruck davon vermitteln, was wir für Sie oder Ihr Unternehmen tun können. Für ein erstes kostenlosen Gespräch stehen wir Ihnen aber gerne zur Verfügung, damit entsprechende Details abgeklärt werden können und wir Ihnen ein konkretes Angebot für Ihre Bedürfnisse unterbreiten können.


© Janiec & Janiec – StB / vBP – Stand: 12.06.2018