Leistungen allgemein: beraten, prüfen und vertretenWir bieten Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, bei der Durchsetzung von Rechten, bei privaten und betrieblichen Entscheidungen und hinsichtlich bestimmter gesetzlicher und freiwilliger Prüfungen fachlichen Rat und Hilfe. In unserer Berufsausübung sind wir aufgrund gesetzlicher Regelungen unabhängig, eigenverantwortlich und zur Gewissenhaftigkeit verpflichtet. Bei allen Tätigkeiten haben wir die Regelungen der Berufsordnung und des Steuerberatungsgesetzes zu beachten und unterliegen einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer und die Berufsgerichte. Zu Schutze der Mandanten sind wir verpflichtet eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen und dürfen Gebühren grundsätzlich nur entsprechend der Regelungen der Steuerberatergebührenordnung verlangen.
Neben den drei klassischen Tätigkeitsbereichen, der Erfüllung steuerlicher Pflichten, der Durchsetzung von Rechten und der Unterstützung von Entscheidungen zählen zu den so genannten vereinbaren Tätigkeiten folgende Aufgaben:
Außerdem übernehmen wir auch gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen, wie z.B.:
Im Rahmen der von uns laufend für die Mandanten durchgeführten betriebswirtschaftlichen Beratung sind wir sehr stark im Bereich der Unternehmens-, Existenzgründungs- und Sanierungsberatung tätig und verfügen daher über die notwendigen fachlichen und methodischen Kenntnisse, um Beratungsvorhaben erfolgreich abzuwickeln. Auf diesen Seiten können wir Ihnen nur einen kleinen Eindruck davon vermitteln, was wir für Sie oder Ihr Unternehmen tun können. Für ein erstes kostenlosen Gespräch stehen wir Ihnen aber gerne zur Verfügung, damit entsprechende Details abgeklärt werden können und wir Ihnen ein konkretes Angebot für Ihre Bedürfnisse unterbreiten können. © Janiec & Janiec – StB / vBP – Stand: 12.06.2018 |