KostenDie Gebühren, die wir als Steuerberater von Ihnen für die von uns erbrachten
Leistungen verlangen dürfen, setzen sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung
und einem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBGebV nach
Gebühren werden als Wertgebühren oder als Zeitgebühren erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen. Da die Steuerberatergebührenverordnung nur die Steuerberatung im engeren Sinne umfasst, regeln sich die Gebühren für andere vertretbare Tätigkeiten ggf. nach anderen Gesetzen (z.B. BGB). Neben dem reinen Gebührenanspruch hat der Steuerberater auch einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, wie z.B. besondere Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Reisekosten. Der Steuerberater kann durch schriftliche Vereinbarung abweichend von den gesetzlichen Regelungen auch eine pauschale oder höhere Vergütung vereinbaren, solange sie angemessen ist. Wir bieten jedem zukünftigen Mandanten an, dass wir vor Tätigkeitsbeginn die voraussichtlich entstehenden Gebühren erörtern. Sollte es einmal zwischen Steuerberater und Mandant zu Unstimmingkeiten wegen des Grundes oder der Höhe der Steuerberatergebühren kommen, so bietet die zuständige Steuerberaterkammer, bei uns die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen eine Schlichtung an. © Janiec & Janiec – StB / vBP – Stand: 12.06.2018 |