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InsO: Buchführungsverstoß verhindert Restschuldbefreiung

Die Verbraucherinsolvenz soll Privatleuten aus der Schuldenfalle helfen. Dabei müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Die Befreiung von der Restschuld nach sechs Jahren Wohlverhalten erreichen nur Schuldner, die diesen Regeln in ihrem Verhalten gerecht werden.

Diese Bestimmung wurde einem Schuldner zum Verhängnis. Beim Schlusstermin des Insolvenzverfahrens wurde ihm die Befreiung von seinen Schulden versagt, da er bereits in drei Fällen (in der Zeit vor dem Verfahren) wegen Verletzung der Buchführungspflicht verurteilt worden war. Obwohl diese Straftat in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Insolvenzverfahren stand, wurde dem Schuldner keine Befreiung erteilt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs müssen alle Insolvenzstraftaten berücksichtigt werden (BGH-Urteil vom 18.12.02, Az. IX ZB 121/02).


Weiterführende Links:

[Urteil vom 18.12.02, Az. IX ZB 121/02]
[Informationen des Bundesjustizministeriums]

Erstellt am: 16.06.2003   Autor: Norbert Janiec (NJ)


InsO: Mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren

Am 20. März 2003 ist das Gesetz zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts in Kraft getreten. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung über Insolvenzverfahren und zur Änderung der Insolvenzordnung vom 29. Mai 2000. Angestrebt wird dadurch eine höhere Transparenz bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, in dem Kollisionen zwischen den einzelnen staatlichen Rechtsordnungen und Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten gelöst werden (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10 vom 19.3.03, S. 345 ff.).


Weiterführende Links:

[Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10 vom 19.3.03, S. 345 ff.]

Erstellt am: 16.06.2003   Autor: Norbert Janiec (NJ)



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